Kosten und Abrechnung
Ich bin bestrebt beim Patienten ein optimales Behandlungsergebnis zu erzielen, und möchte das sie als gesunder Mensch meine Praxis verlassen. Service und Qualität stehen dabei an erster Stelle. Im Durchschnitt sind etwa drei bis fünf Termine in verschiedenen Zeitabständen sinnvoll.
Generell gilt: Je schwerwiegender und chronischer das Problem desto mehr Behandlungen sind erforderlich.
Kosten bei privat Versicherten
Bei Privat-, Zusatzversicherten, betrieblich Krankenversicherten oder Beihilfeberechtigten stelle ich eine Rechnung (Liquidation) nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungen. Als Grundlage wird mein Standardtarif verwendet, den sie natürlich vorab anfordern können.
Kosten bei gesetzlich Versicherten
Auch bei gesetzlich Versicherten wird die Rechnung nach den erbrachten Leistungen der GebüH abgerechnet.
Die Rechnung wird so geschrieben, dass Sie sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können (sofern Osteopathie im Leistungskatalog Ihrer Versicherung enthalten ist).
Seit 2012 bin ich Leistungsanbieter für Osteopathie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen die bis ca. 390 Euro im Jahr übernehmen.
Sie benötigen lediglich ein ärztliches Rezept, bevor die Therapie beginnen kann.
Bitte sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an, ob ein Leistungsanspruch besteht. Bei weiteren Fragen können Sie mich auch gerne ansprechen.